Energieberatung für Wohngebäude

Die Energieberatung für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, den Mietwohnungsbau, für den öffentlichen und gewerblichen Sektor ist ein wichtiger Baustein wenn es um Effizienz, Kostensenkung und Klimaschutz geht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt, die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) umfassend neu geordnet und für Neubauten, Gebäudesanierung und die zugehörigen Beratungsleistungen verschiedene Förderprogramme (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) aufgelegt.

Gebäudebestand

Mit einer allumfassenden Diagnose werden im Gebäudebestand alle möglichen  Energieeinsparungen für den Eigentümer transparent und nachvollziehbar ersichtlich. Der Energieberater analysiert den Zustand, ermittelt verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsprung und berechnet den jeweils daraus resultierenden Erfolg. Anhand der übersichtlich dargestellten Ergebnisse wird fundiert und unter Berücksichtigung der Sanierungskosten beurteilt, welche Sanierungsmaßnahme  zu welchem Zeitpunkt zum Zuge kommen sollte. Die Sanierung wird im sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan nach Prioritäten dargestellt und kann dann in einem Zug oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, je nachdem welches Budget dem Eigentümer zur Verfügung. Mit dieser Beratungsleistung können die Maßnahmen können dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit oder  vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gefördert werden.

Neubauten

Bei Neubauten müssen nach GEG2020 verschiedene Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt und nachgewiesen werden. Dies sind unter anderem Anforderungen an die Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, die Anlagentechnik und den Mindestwärmeschutz. Die Nachweise sind Voraussetzungen, um Kredite und Zuschüsse von der KfW zu erhalten. 

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung für Wohngebäude:

  • Erstellen von Energieeinsparberechnungen rund ums Gebäude
  • Begleitung als zugelassener Energieberater (Beraternummer 244271) bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Effizienzhäuser und für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Bestandsgebäude: Vor-Ort-Beratung bzw. Energieberatungsbericht gemäß BAFA (www.bafa.de)
  • Ausstellen des Energieausweises nach Verbrauch oder nach Bedarf gemäß Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur (dena)
  • Wärmeschutznachweis im Rahmen des Bauantrages
  • Neubau: Nachweisführung KfW-Energeeffizienzhaus (www.kfw.de)
  • Planung von Leistungen im Bereich Energieeinsparung
  • Information über aktuelle Förderprogramme
  • Erfüllung der Pflicht zur anteiligen Deckung des Wärme- und/oder Kältebedarfs mit Erneuerbaren Energien

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