Die Energieberatung für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, den Mietwohnungsbau, für den öffentlichen und gewerblichen Sektor ist ein wichtiger Baustein wenn es um Effizienz, Kostensenkung und Klimaschutz geht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt, die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) umfassend neu geordnet und für Neubauten, Gebäudesanierung und die zugehörigen Beratungsleistungen verschiedene Förderprogramme (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) aufgelegt.
Mit einer allumfassenden Diagnose werden im Gebäudebestand alle möglichen Energieeinsparungen für den Eigentümer transparent und nachvollziehbar ersichtlich. Der Energieberater analysiert den Zustand, ermittelt verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsprung und berechnet den jeweils daraus resultierenden Erfolg. Anhand der übersichtlich dargestellten Ergebnisse wird fundiert und unter Berücksichtigung der Sanierungskosten beurteilt, welche Sanierungsmaßnahme zu welchem Zeitpunkt zum Zuge kommen sollte. Die Sanierung wird im sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan nach Prioritäten dargestellt und kann dann in einem Zug oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, je nachdem welches Budget dem Eigentümer zur Verfügung. Mit dieser Beratungsleistung können die Maßnahmen können dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gefördert werden.
Bei Neubauten müssen nach GEG2020 verschiedene Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt und nachgewiesen werden. Dies sind unter anderem Anforderungen an die Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, die Anlagentechnik und den Mindestwärmeschutz. Die Nachweise sind Voraussetzungen, um Kredite und Zuschüsse von der KfW zu erhalten.
Unsere Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung für Wohngebäude:
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