Energieberatung für Nichtwohngebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude für den öffentlichen und gewerblichen Sektor ist ein wichtiger Baustein wenn es um Effizienz, Kostensenkung und Klimaschutz geht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt, die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) umfassend neu geordnet und für Neubauten, Gebäudesanierung und die zugehörigen Beratungsleistungen verschiedene Förderprogramme (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) aufgelegt.

Gebäudebestand

Mit einer allumfassenden Diagnose werden im Gebäudebestand alle möglichen  Energieeinsparungen für den Gebäudeeigentümer transparent und nachvollziehbar ersichtlich. Der Energieberater analysiert den Zustand, ermittelt verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsprung und berechnet den jeweils daraus resultierenden Erfolg. Anhand der übersichtlich dargestellten Ergebnisse wird fundiert und unter Berücksichtigung der Sanierungskosten beurteilt, welche Sanierungsmaßnahme  zu welchem Zeitpunkt zum Zuge kommen sollte. Die Sanierung wird im sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan nach Prioritäten dargestellt und kann dann in einem Zug oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, je nachdem welches Budget dem Eigentümer zur Verfügung. Mit dieser Beratungsleistung können die Maßnahmen dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gefördert werden.

Neubauten

Für Neubauten müssen nach GEG2020 verschiedene Anforderungen erfüllt und nachgewiesen werden. Dies sind unter anderem Anforderungen an die Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, die Anlagentechnik und den Mindestwärmeschutz. Die Nachweise sind Voraussetzungen, um Kredite und Zuschüsse und Zuschüsse von der KfW für die Baumaßnahme zu erhalten. 

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung für Nichtwohngebäude:

  • Erstellen von Energieeinsparberechnungen rund ums Gebäude
  • Begleitung als zugelassener Energieberater (Beraternummer 244271) bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Effizienzhäuser und für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Gebäudeenergieberatung; Vor-Ort-Beratung gemäß BAFA (www.bafa.de) für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)-Modul 2: Energieberatung DIN V 18599.
  • Ausstellen des Energieausweises nach Verbrauch oder nach Bedarf gemäß Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur (dena)
  • Wärmeschutznachweis im Rahmen des Bauantrages
  • Nachweisführung KfW-Energeeffizienzhaus (www.kfw.de)
  • Planung von Leistungen im Bereich Energieeinsparung
  • Information über aktuelle Förderprogramme
  • Erfüllung der Pflicht zur anteiligen Deckung des Wärme- und/oder Kältebedarfs mit Erneuerbaren Energien

Für den Unternehmer der gleichzeitig Gebäudeeigentümer und Nutzer des Gewerbegebäudes mit signifikantem Energieverbauch im Betrieb und in den Prozessen ist, empfiehlt es sich, auch ein Energieaudit durchzuführen. So können alle Potenziale zur Energieeinsparung und damit einer nachhaltigen Kosteneffizienz ausgeschöpft werden. Wir bieten diese umfassende Beratung aus einer Hand. Sprechen sie mit uns.

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