Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten, müssen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), regelmäßige Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. Sie sind davon befreit, wenn sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (EMS) oder ein Umweltmanagementsystem (Eco-Management and Audit Scheme EMAS) pflegen.

Energieaudit für KMU

Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem Energieaudit, einem Energie- oder Umweltmanagementsystem, da sie unter anderem die Voraussetzungen schaffen, nach § 10 StromStG und §55 EnergieStG von der Stromsteuer befreit oder entlastet werden zu können. 

So können Sie z.B. unnötige Energieverluste identifizieren oder auf Erneuerbare Energien umstellen. Sie sparen damit Kosten und Energie und können gleichzeitig einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Je nach Betätigungsfeld der Organisation oder des Unternehmens können dadurch gesetzliche Vorgaben besser oder generell eingehalten werden (z.B. Treibhausgasreduzierungen), die Abgabenlast gesenkt (Steuererleichterungen, Fördermittel, Investitionszuschüsse für EE-Anlagen) und Vergünstigungen (durch Einführung des EMAS) eingeworben und das Betriebsergebnis gesteigert werden. Außerdem erlaubt es ihnen, Kennzeichnungen und Labels zu führen und damit Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Unsere Leistungen

Wenn Sie z.B. ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen wollen, beraten wir sie gerne bei der Planung und Umsetzung. Das Energieaudit ist dann erstmaliger Bestandteil der Systemeinführung. Die Pflege des Systems erlaubt ihnen eine fortlaufende Verbesserung und beständige Wertschöpfung für ihr Unternehmen. Das System wird dann in regelmäßigen Abständen von unabhängiger Stelle in einem Energiemanagement-Audit auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Wenn sie sich für die Einführung eines Energiemanagementsystems entscheiden wollen, zeigen ihnen die Vorzüge auf und erstellen Ihnen gerne hierfür ein maßgeschneidertes Angebot.

Unabhängig von einer Systemeinführung können Sie aber auch einmalig ein Energieaudit durchführen, welches Ihnen erlaubt, einen vollumfänglichen Überblick über die Energieflüsse und möglichen Effizienzgewinne in  Ihrem Unternehmen zu erhalten.

Wie wird ein Energieaudit durchgeführt?

Der Ablauf eines Energieaudits ist in der DIN 16247 festgelegt und folgt einem festen, verlässlichem Schema, welches garantiert, dass das auditierte Unternehmen auch dessen individuellen Bedürfnissen entsprechend ein belastbares Ergebnis in den Händen hält.

Einleitender Kontakt und Auftaktbesprechung

• Festlegung der Rahmenbedingungen des Energieaudits: Ziele Anwendungsbereich, Grenzen und Tiefe

• Organisatorische Vorbereitung: Verantwortliche im Unternehmen, Sicherung der Zuarbeit

Datenerfassung
 

• Vollständige Erfassung aller energieverbrauchenden Systeme, Prozesse & Einrichtung

• Merkmale zum Umgang mit Energie

• Historische Daten, durchgeführte Energieberatungen, EMS

• Energierelvante Spezifikationen, Wartungs- und Servicedokumente, relevante Wirtschaftsdaten

Außeneinsatz
 

• Betriebsbegehung bei normalem Betrieb

• Ansprechpartner benennen und Zugang zu relvanten Dokumenten ermöglichen

• Inspektion der Einrichtungen, Arbeitsabläufe, Nutzerverhalten mit Einfluss auf den Energieverbrauch

Analyse

• Ermittlung und Beschreibung des energetischen Ist-Zustandes mit Aufschlüsselung der Energieverbräuche, -flüsse und -kennzahlen

• ggf. weiterführende Analyse oder Datenergänzung

• Verbesserungspotenziale, Maßnahmenkatalog mit Rangfolge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von  Effizienzmaßnahmen

Bericht

• Ausgangslage der Organisation und des Energieaudits

• Vorgehensweise und Inhalt des Audits 

• Zusammenfassung der Messwerte und Energiekennzahlen

Abschlussbesprechung

• Berichtsübergabe

• Präsentation und Erläuterung der Ergebnisse mit der Geschäftsführung
 

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